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AIRbnb und Wohnungseigentum

Das Anbieten von Eigentumswohnungen zur Vermietung über Internetplattformen wie Airbnb kann ohne Zustimmung aller übrigen Miteigentümer unzulassig sein. Diese Art der Nutzung stellt nach Ansicht des OGH eine Widmungsänderung dar, die nur mit Genehmigung aller anderen Eigentümer erfolgen darf. Jeder nicht zustimmende Eigentümer kann u.U. auf Unterlassung klagen.

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Abschaffung Pflegeregreß ab 2018

Unter großer medialer Aufmerksamkeit hat der Nationalrat knapp vor den Nationalratswahlen im Herbst 2017 die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass die Pflegekosten einer stationär betreuten Person zur Gänze vom Sozialhilfeträger bestritten werden!

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Provisionsanspruch erfolgreich durchgesetzt!

Verdienstlichkeit des Immobilienmaklers trotz längeren Zeitraumes zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Zustandekommen des späteren Rechtsgeschäftes.

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