In älteren Gebäuden finden sich häufig noch Trinkwasserleitungen aus Bleirohren. Da Blei ein Nervengift ist und Gesundheitsschäden verursacht, wird in der wohnrechtlichen Beratungspraxis häufig die Frage gestellt, ob der Vermieter verpflichtet ist, Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung auf seine Kosten auszutauschen. Die Antwort des wohnrechtlich geschulten Juristen ist klar und eindeutig: Es kommt darauf an!