Erst seit zwei Jahren ist die gemeinsame Obsorge der Eltern nach Scheidung oder Trennung der gesetzliche Normalfall. Sie ist aber nicht konsequent ausgeführt, eine wirklich gleichteilige und gleichverantwortliche Betreuung des Kindes ist nicht möglich. Weil vom Gesetzgeber keine Änderung zu erwarten ist, preschen nun die Gerichte quasi rechtspolitisch vor. Es gibt Obsorgeentscheidungen gegen das Gesetz, der VfGH prüft nun, ob das Verbot der Doppelresidenz allenfalls verfassungswidrig ist.