Dienstnehmer mit besonderem Kündigungsschutz (z.B. Vertragsbedienstete) können eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Kündigung bei Gericht anfechten. Ist die Klage erfolgreich, besteht das Dienstverhältnis durchgehend weiter. Da aber der Dienstgeber vorerst das Entgelt nicht bezahlt, wenden sich die Kläger an das AMS. Dort gelten sie aber als arbeitssuchend und vermittelbar und verlieren bei Ablehnung einer Beschäftigung die Unterstützung (die sie im Erfolgsfall ohnehin zurückzahlen müssen).