Wir begleiten Sie von der Idee zur Trennung bis zur Abwicklung eines Scheidungsverfahrens. Wir bestimmen mit Ihnen den richtigen Zeitpunkt für eine Scheidungsklage. Scheidung aus Verschulden, wegen Zerrüttung, wegen Unzumutbarkeit oder sogar Anfechtung einer Eheschließung wegen Irreführung. Alle Möglichkeiten sollten sorgsam abgewogen werden.
Zur Klärung anstehender Fragen bieten wir den Ehe- und Partnerschafts-Check um € 120,00 – Anmeldung hier)
Sie entscheiden, ob der strittige Weg vor Gericht oder Vergleichsgespräche / Mediation das Richtige für Sie sind.
Prozente vom Einkommen zu errechnen ist nicht schwierig. Wie errechnet man aber die Unterhaltsbemessungsgrundlagen (UBG). Welche Ausgaben sind abzusetzen, wie errechnet sich das Einkommen von Selbständigen mit schwankendem Einkommen? Diese Fragen können nur individuell in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Spätere Streitigkeiten können manchmal vermieden werden, wenn man mit einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag vorsorgt.
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen berücksichtigt und mit denen der Eltern in Übereinstimmung gebracht werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir auch andere geeignete Beratungsinstitutionen oder TherapeutInnen für Begleitmaßnahmen empfehlen.
Wir beraten Sie bei einer sinnvollen Nachfolgeregelung, errichten Testamente und Verträge in diesem Zusammenhang, sorgen für die gehörige Form der letztwilligen Verfügungen und für deren Registrierung, damit sie nicht unterdrückt werden können.
Als Erbenmachthaber wickeln wir auch das gesamte Verlassenschaftsverfahren auf dem schriftlichen Weg ab.
Immer häufiger schließen Personen aus unterschiedlichen Ländern eine Ehe oder Partnerschaft, verlegen ihren gemeinsamen Wohnsitz in andere Länder, bekommen Kinder, mit denen sie dann wieder in ein anderes Land ziehen. Die Familienrechte innerhalb der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Zahlreiche Verordnungen des Rates der Europäischen Union versuchen, für alle derartigen grenzüberschreitenden Sachverhalte Regeln auszustellen, insbesondere, welches Recht auf die einzelnen Angelegenheiten zur Anwendung gelangt und wie anerkannte Ansprüche international durchgesetzt werden können. Es kann durchaus der Fall eintreten, dass beispielsweise für die Frage der Ehescheidung eine andere Rechtsordnung maßgeblich ist als für das Unterhaltsrecht und wieder eine andere für die Folgen einer Ehescheidung oder für den Kindesunterhalt.
Angesichts dieser häufig sehr komplexen und auf den ersten Blick verwirrenden Rechtslage den Überblick zu bewahren, bedarf es einer sorgfältigen Analyse des Sachverhaltes und umfassender Kenntnis der einschlägigen EU-Verordnungen, die ja in den Staaten der Europäischen Union jeweils unmittelbar anzuwenden sind. Wir sind auch dafür gerüstet und können Ihnen auch bei derartigen grenzüberschreitenden Sachverhalten helfen. Im Bedarfsfall ziehen wir auch Kollegen aus anderen EU-Staaten als Unterstützung und zur Klärung fremder Rechte bei.