Korn & Gärtner Rechtsanwälte
für Familien- und Erbrecht

Familien- und Erbrecht

Wir begleiten Sie von der Idee zur Trennung, über die Abwicklung eines Scheidungsverfahrens bis zu nachehelichen Regelungen, wie Unterhalts-, Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren. Wir unterstützen Sie auch im Fall der Auflösung einer Lebensgemeinschaft bei der rechtlichen Abwicklung.
Gerne stehen wir Ihnen bei erbrechtlichen Fragen – im Zuge einer Testamentserrichtung oder in einem laufenden Verlassenschaftsverfahren – verlässlich zur Seite.

Beratung zur Ehe & Scheidung

Als Familienrechts- und Scheidungsanwälte bestimmen wir mit Ihnen gemeinsam den richtigen Zeitpunkt für eine Scheidungsklage. Scheidung aus Verschulden, wegen Zerrüttung oder sogar Anfechtung einer Eheschließung wegen Irreführung: alle Möglichkeiten sollten sorgsam abgewogen werden! Gleiches gilt für den Fall der einvernehmlichen Auflösung der Ehe.

Besonders im internationalen Rahmen kann sich eine Scheidung als sehr komplex erweisen, da eine andere Rechtsordnung in Bezug auf die Scheidung und deren Folgen gelten kann. Gerne klären wir Sie zu allen rechtlichen Fakten einer internationalen Ehe/Scheidung auf und helfen Ihnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Bedarfsfall ziehen wir Kollegen aus anderen Staaten als Unterstützung und zur Klärung fremder Rechte hinzu.

Erbrecht

Ferner sind wir Ihnen gerne im Erbrecht behilflich. Sei es die Planung einer sinnvollen und nachhaltigen Nachfolgeregelung, die Errichtung und Prüfung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen sowie die Abwicklung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens als Erbenmachthaber. Eine rechtzeitige Vorsorge kann dafür sorgen, dass langwierigen Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt wird. Auch durch eine frühe rechtliche Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren kann oftmals ein langes Gerichtsverfahren vermieden werden.

Regelung von Unterhalt, Obsorge & Co

Besonders Verfahren bezüglich des Unterhalts können langwierig sein. Wir begleiten Sie, Ansprüche – ob (nachehelichen) Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt – erfolgreich durchzusetzen oder abzuwehren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Unterhaltsansprüche, Obsorge- und Kontaktrechte sowie die Vermögensaufteilung festzulegen. Spätere Streitigkeiten können auch oftmals vermieden werden, wenn mit einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag vorgesorgt wird.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung. Denken Sie rechtszeitig daran, für den Fall vorzusorgen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Sie können vorab eine Person Ihrer Wahl zu Ihrem Vertreter bestellen, wodurch die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters vermieden werden kann. Wir sorgen dafür, dass die entsprechenden Formvorschriften eingehalten werden und eine Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis erfolgt.

Im Rahmen einer Patientenverfügung können Sie vorab selbst entscheiden, welche medizinischen Behandlungen (nicht) durchgeführt werden. Damit die Patientenverfügung verbindlich ist, müssen u.a. Formvorschriften eingehalten, wobei wir Sie gerne unterstützen.

Tätigkeitsschwerpunkte im Familien- & Erbrecht

  • Beratung & Betreuung bei Trennung und Scheidung
  • Proin viverra, ligula sit amet ultrices semper
  • Unterstützung bei Einreichung der Scheidungsklage
  • Vertretung in streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht
  • Errichtung und Prüfung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Regelung von Obsorge- und Kontaktrechten
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Testamenten
  • Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten, auch vor Gericht
  • Rechtliche Begleitung im Verlassenschaftsverfahren
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Pflichtteil
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Mediation im Familienrecht

Unsere Schwerpunkte