Österreich hat sich mit der UN-Behindertenkonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mit der praktischen Umsetzung „hapert“ es aber deutlich. Das Land Salzburg weigert sich beharrlich, die persönliche Assistenz als zentrale Maßnahme zu diesem Zweck anzuerkennen.
Österreich hat sich maßgeblich an der Ausarbeitung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung beteiligt und dieses Übereinkommen auch ratifiziert. Damit hat sich Österreich verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben in Würde und unter Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ein Kernbereich der Maßnahmen zur Erreichung dieses Zweckes ist die sogenannte Persönliche Assistenz. Darunter versteht man ein Angebot an Hilfsdiensten, die von Behinderten zugekauft werden können, um ihnen beispielsweise das selbständige Wohnen, die Ausübung einer Berufstätigkeit, aber auch die selbständige Bewältigung des täglichen Lebens und die Teilnahme an kulturellen Ereignissen zu ermöglichen.
In etlichen Bundesländern werden bereits seit Jahren Maßnahmen in diesem Sinn unterstützt und gefördert. Behinderte haben die Möglichkeit, mit Unterstützung durch die öffentliche Hand entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Leider gilt dies nicht für das Land Salzburg! Hier werden Antragsteller, die nach dem Behindertengesetz um Untersützung für persönliche Assistenz ansuchen, mit der lapidaren Aussage abgewiesen, dass der Begriff „Persönliche Assistenz“ im Behindertengesetz nicht vorkomme.
Diese hanebücherne Begründung ist rechtlich unhaltbar. Das Salzburger Behindertengesetz definiert die möglichen Unterstützungen nicht der Art nach, sondern nach dem Zweck. Im Rahmen der Eingliederungshilfe haben Behinderte Anspruch auf jede mögliche Untersützung, die sie zu selbständigem und eigenverantwortlichen Leben befähigen soll. Persönliche Assistenz liegt ganz zweifelsfrei im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben.
Hintergrund der bedauerlichen Haltung des Landes Salzburg ist das von Politikern offen ausgesprochene Bemühen, die stark wachsende Ausgaben im Sozialbereich einzudämmen. Dabei zeigen die Erfahrungen anderer Bundesländer, dass die Unterstützung bei persönlicher Assistenz gegenüber der Betreuung in Sondereinrichtungen und speziellen Heimen keineswegs teurer sein muss, sondern sogar Mittel einsparen kann.
Es ist daher höchste Zeit, dass sich diese Erkenntnis auch in Salzburg durchsetzt, damit auch in diesem Bundesland Menschen mit Behinderungen die selben Chancen haben wie beispielsweise in Wien, in der Steiermark oder in Vorarlberg.
Ein Berufungsverfahren gegen einen abschlägigen Bescheid des Magistrates Salzburg ist anhängig. Wir werden wieder berichten!
05.05.2010
Dr. Michael Gärtner