Korn & Gärtner Rechtsanwälte
für Schadenersatzrecht

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht ist ein vielfältiges und komplexes Rechtsgebiet. Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung oder Produkthaftung sind nur einige der Teilbereiche, die den Ersatz eines eingetretenen Schadens durch einen anderen regeln. Als Ihre Rechtsanwälte im Schadenersatzrecht stehen wir Ihnen zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gerne zur Seite.

Vom Schadensfall bis zum Ersatz

Dabei begleiten wir Sie von der ersten Sachverhaltsaufnahme bis zur vollständigen und abschließenden Regulierung Ihres Schadens, führen die Verhandlungen mit Schädigern und Versicherungen für Sie und sorgen dafür, dass Sie im Schadensfall zu Ihrem Recht kommen. Je nach Schadensfall können beispielsweise Schmerzengeld, Verdienstentgang, Heilungs- und Behandlungskosten, materielle Schäden sowie ideelle Schäden (entgangene Urlaubsfreude, Schock- und Trauerschäden) geltend gemacht werden. Kommt es mit der gegnerischen Partei zu keiner einvernehmlichen Lösung, vertreten wir Sie auch vor Gericht bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Angelegenheiten der Ärztehaftung

Die Tätigkeit des Arztes ist naturgemäß gefahrengeneigt. Fehler in der Heilbehandlung wirken sich leider unmittelbar auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden aus. Viele Menschen scheuen in diesem Fall die Auseinandersetzung und fürchten die „kollegiale Solidarität“ der Sachverständigen. Diese Furcht ist unbegründet. Wir begleiten Sie auf allen Stufen der Rechtsdurchsetzung, klären unter Einbeziehung von Sachverständigen ab, ob überhaupt ein Kunstfehler vorliegt, führen die Verhandlungen mit den Versicherungen und setzen Ihre Interessen notfalls auch vor Gericht durch.

Es muss aber nicht unbedingt ein Kunstfehler vorliegen, um zu einem Schadenersatz zu gelangen. Wurden Sie vom behandelnden Arzt nicht ausreichend über die mit einem Eingriff verbundenen Risiken aufgeklärt, führt schon dies unter Umständen zur Haftung und zur Schadenersatzpflicht. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng: Jeder ärztliche Eingriff am Körper ist grundsätzlich eine Körperverletzung, die nur aufgrund Ihrer Einwilligung gerechtfertigt ist.

Tätigkeitsschwerpunkte im Schadenersatzrecht

  • Kompetente Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Anspruch zusteht
  • Verhandlungen mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unzulässigen Schadenersatzforderungen
  • Rechtsvertretung vor zuständigen Gerichten
  • Klärung sämtlicher Fragen des Arzthaftungsrechts
  • Rechtliche Betreuung bei Kunstfehlern, Behandlungs- und Aufklärungsfehlern

Unsere Schwerpunkte