Provisionsanspruch erfolgreich durchgesetzt!

Verdienstlichkeit des Immobilienmaklers trotz längeren Zeitraumes zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Zustandekommen des späteren Rechtsgeschäftes. In einem von unserer Kanzlei für einen Immobilienmakler betriebenen Gerichtsverfahren hat die Bundesimmobiliengesellschaft als Käuferin eines Grundstückes gemeinsam mit dem Verkäufer der Liegenschaft versucht, den Provisionsanspruch des Maklers mit dem Argument zu bestreiten,

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Haftungsfalle beim Wohnungseigentumsverkauf im Altbau

Eine durchaus beachtliche Haftungsfalle schlummert in der weithin unbekannten Bestimmung des § 37 Abs. 4 WEG: Ein Wohnungseigentumsorganisator, der Wohnungseigentum in einem Altbau begründet, muss dem Wohnungseigentumsbewerber ein Baugutachten über den Zustand des Gebäudes übergeben und in den Kaufvertrag einbeziehen. Damit sollen Wohnungseigentumsbewerber vor bösen Überraschungen durch bald nach dem

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Verschärfte Maklerpflichten bei Wohnungseigentum!

In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hat der OGH wieder einmal zu den Pflichten des Immobilienmaklers Stellung genommen und die Anforderungen höher geschraubt: Bei Vermittlung eines Wohnungseigentumsobjektes insbesondere gegenüber Konsumenten wird der Makler um die Einsicht in den Wohnungseigentumsvertrag und das Nutzwertgutachten nicht herumkommen, will er nicht ein hohes Haftungsrisiko in

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Bedenkliche Contracting-Verträge bei Wohnungseigentumsbegründung

In den letzten Jahren bedienen sich Bauträger bei Errichtung von Wohnungseigentumsanlagen zunehmend der Methode des Anlagen-Contracting: Anstatt selbst Heizungen zu errichten, schließen Sie Verträge mit einem gewerblichen Dienstleister, der die Heizung auf eigene Kosten errichtet und den Wohnungseigentümern auf Grundlage langfristiger Verträge nach und nach in Rechnung stellt. Der Bauträger

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Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Eltern nach Wohnungsschenkung keine außergewöhnliche Belastung!

Um Steuern zu sparen, haben viele Eltern aus Anlaß der Steuerreform 2015 ihre Eigentumswohnungen oder sonstigen Immobilien gegen Vorbehalt der Nutzungen noch im Jahr 2015 übertragen/geschenkt, um die höhere Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 zu vermeiden. In manchen Fällen kann sich die vermeintliche Steuerersparnis in eine unbeabsichtigte Steuervermehrung verwandeln. Nach einer Entscheidung

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Unterhalt bei Doppelresidenz: Wichtige Entscheidung des OGH

Vor kurzem hat der VfGH die Doppelresidenz von Kindern getrennt lebender Eltern bei bestehender Gesetzeslage für zulässig erklärt. Und schon in einigen Entscheidungen hat sich der OGH mit den unterhaltsrechtlichen Folgen beidseitiger Kindesbetreuung befassen müssen. Nun liegt eine richtungsweisende Entscheidung vor, wie Fälle gleichteiliger Kindesbetreuung bei stark unterschiedlichem Einkommen der

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Grunderwerbsteuer neu – Rechenaufgaben für Vertragserrichter

Dass die Grunderwerbsteuerberechnung ab 1.1.2016 neu geregelt wird und in vielen Fällen unentgeltlicher Übertragungen zu einer emfpindlichen Verteuerung führen wird, ist schon länger bekannt und hat zu einem regelrechten Boom an (vorgezogenen) familiären Schenkungen und Übergaben geführt. Die Verordnung zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neu wurde nun – gerade noch rechtzeitig

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Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015

Mit 1.1.2016 sind einige wichtige Änderungen im Arbeitsvertragsrecht und im Arbeitszeitrecht in Kraft getreten. Hervorzuheben sind die Einschränkung der Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln, Ausweitung des Mäßigungsrechtes bei Konventionalstrafen, Einschränkung der Zulässigkeit von All-In-Vereinbarungen, teilweise Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit und etliches mehr. Etliche im Regierungsprogramm vorgesehene Änderungen im Kapitel „Arbeitsrecht“ wurden nun

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Liegenschaften noch heuer schenken?

Aufgrund der weitreichenden Änderungen im GrEStG mit 1.1.2016 wird sich die Schenkung von Liegenschaften im Familienverband bei hochwertigen Liegenschaften erheblich verteuern. Aus rein grunderwerbsteuerlicher Sicht empfiehlt sich daher die Übergabe noch heuer. Vorsicht ist aber bei Ertragsobjekten geboten. Aufgrund der ertragsteuerlichen Effekte können nämlich die erwerbsteuerlichen Vorteile nicht nur vernichtet

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